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Erfolgsorientierte Lösungen 
von Konzept bis Response.

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BEORDA Direktwerbung AG
Kantonsstrasse 101
Postfach
CH-6234 Triengen

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Tel. 041 935 40 60
Fax 041 935 40 77
mail@beorda.ch
www.beorda.ch
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 Dokumentation

 Geschäftsbedingungen
1. Angebot und Verbindlichkeit
Ein Angebot der BEORDA ist ab Datum des Poststempels während 90 Tagen verbindlich, sofern nichts anderes bestimmt wird. Werden vom Besteller Änderungen ausgehandelt, so gelten diese mit dem Versand der Auftragsbestätigung als akzeptiert. In jedem Fall gilt ein Vertrag jedoch als zustandegekommen, wenn die BEORDA aufgrund einer Bestellung stillschweigend mit der Ausführung beginnt.

2. Zusätzliche Arbeiten
Nicht im Angebot der BEORDA enthaltene Arbeiten, welche vom Besteller zusätzlich gewünscht sind, werden nach Stundenaufwand abgerechnet, sofern keine anderslautende schriftliche Offerte der BEORDA vorliegt.

3. Papierqualität
Die Papierwahl muss mit der Beorda vorgängig abgesprochen werden. Normalerweise können Papiere mit 80 –130 g/m2 verarbeitet werden. Für schwerere Papiere sowie für Leimungen, Aufkleber, etc. sind eventuell vorgängige Tests notwendig.

4. Geheimhaltung
Sämtliche lnformationen aus dem Geschäftsbereich des Kunden, die nicht allgemein zugänglich oder bekannt sind, werden vertraulich behandelt.

5. Postversand
Der Besteller übernimmt die Verantwortung dafür, dass von ihm geliefertes Werbematerial den gesetzlichen Vorschriften und insbesondere den geltenden Postbestimmungen entspricht. Seitens der BEORDA besteht keine Pflicht, die Einhaltung der Portogrenzen oder Postbestimmungen zu überprüfen. Allfälliger Schaden, welcher der BEORDA wegen Missachtung solcher Vorschriften erwächst, ist der BEORDA zu ersetzen. Bei Vornahme des Versandes von Werbematerialien durch die BEORDA ist das zu belastende PC-Konto für die Direktbelastung anzugeben.

6. Transportkosten
In den Preisen der BEORDA sind Portokosten, Kosten für allfällige Kurierdienste und Postabholkosten nicht enthalten.

7. Restmaterial
Ohne anderslautende Anweisungen des Bestellers werden Restmaterialien 30 Tage nach Auftragsabwicklung vernichtet.

8. Lagerung
Die Aufbewahrung der Produktionsmaterialien erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Lagerung von Materialien bei Abrufaufträgen oder postfertigen Mailings wird monatlich zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

9. Keine Garantie für fremde Programme und Adressen
Für die fehlerfreie Funktionsweise von fremden Programmen und für angelieferte, insbesondere falsch angelieferte Adressen übernimmt die BEORDA keine Garantie.

10. Beschränkung der Haftung
Die BEORDA erstellt alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie verpflichtet sich, fehlerhafte Arbeiten neu durchzuführen, wenn Mängel nachweisbar auf Maschinen-, Bedienungs- oder Programmfehlern der BEORDA beruhen. Eine weiterreichende Verpflichtung oder Haftung der BEORDA wird ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die BEORDA keine Haftung für fehlerhafte Daten- oder Papierlieferung durch Kunden respektive Besteller. Das «Gut zum Druck» bzw. «Gut zur Ausführung» muss innert nützlicher Frist begutachtet werden. Durch verspätete Rückbestätigung entstehende Wartezeiten werden von BEORDA in Rechnung gestellt.

11. Zahlungskonditionen
Die Rechnungen der BEORDA sind zahlbar rein netto innert 30 Tagen seit Versanddatum der Rechnung. Die BEORDA hat das Recht, von Fall zu Fall Vorauszahlung zu verlangen.

12. Gerichtsstand
Der gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz von BEORDA Direktwerbung AG,Triengen zuständig. Wahlweise kann der Besteller aber auch an seinem ordentlichen Gerichtsstand belangt werden.


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